Wissenschaftlicher Ausschuss REACH
Die Mitglieder werden von den föderalen Ministern für Volksgesundheit und Umwelt benannt. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt (Ernennungserlass).
Der wissenschaftliche Ausschuss gibt Empfehlungen hinsichtlich der Gefahren und Risiken von chemischen Stoffen für die Volksgesundheit und die Umwelt, insbesondere im Rahmen der Umsetzung von REACH, ab. Er berät den Ausschuss REACH auf eigene Initiative oder auf dessen Ersuchen. Sie können die nicht vertraulichen Empfehlungen und Bewertungen hier einsehen.
Um die Unabhängigkeit des wissenschaftlichen Ausschusses zu gewährleisten, müssen alle möglichen Interessen in jedem Moment in transparenter Weise bekannt sein, so dass jedem deutlich ist, dass bei der Beratung kein Interessenkonflikt vorliegt. Deswegen füllen die Mitglieder jedes Jahr eine Interessenerklärung aus:
- Baeyens Willy - CV
- Geerts Lieve - CV
- Godderis Lode - CV
- Jacobs Griet
- Maesen Phillippe - CV
- Mertens Birgit - CV
- Schroyen Guy - CV
- Vanoirbeek Jeroen
- Van Belleghem Frank
- Van Larebeke Nicolas - CV
Der Wissenschaftliche Ausschuss REACH stellt jährlich einen Aktivitätsbericht auf.
Geschäftsordnung (die Version wird genehmigt von dem Komitee REACH den 4 Mai 2016)