Home - Belgischen öffentlichen Akteuren - Belgische Ausschüsse - Wissenschaftlicher Ausschuss REACH

Wissenschaftlicher Ausschuss REACH

Die Mitglieder werden von den föderalen Ministern für Volksgesundheit und Umwelt benannt. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt (Ernennungserlass).

Der wissenschaftliche Ausschuss gibt Empfehlungen hinsichtlich der Gefahren und Risiken von chemischen Stoffen für die Volksgesundheit und die Umwelt, insbesondere im Rahmen der Umsetzung von REACH, ab. Er berät den Ausschuss REACH auf eigene Initiative oder auf dessen Ersuchen. Sie können die nicht vertraulichen Empfehlungen und Bewertungen hier einsehen.

Um die Unabhängigkeit des wissenschaftlichen Ausschusses zu gewährleisten, müssen alle möglichen Interessen in jedem Moment in transparenter Weise bekannt sein, so dass jedem deutlich ist, dass bei der Beratung kein Interessenkonflikt vorliegt. Deswegen füllen die Mitglieder jedes Jahr eine Interessenerklärung aus:

Der Wissenschaftliche Ausschuss REACH stellt jährlich einen Aktivitätsbericht auf.

Geschäftsordnung (die Version wird genehmigt von dem Komitee REACH den 4 Mai 2016)

Kontakt

Sekretariat

Galileelaan 5/2
1060 Brüssel Tel : +32 2 524 97 97

info@health.fgov.be


Contact