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Was ist REACH?

REACH ist die Verordnung bezüglich der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. REACH umfasst auch die Beschränkungen, die für diese Stoffe gelten, und sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft.

Der Zweck von REACH ist, ‘ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern’ (Artikel 1.1).

 

Ziele

REACH bezweckt:

- einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in Bezug auf die Risiken, die von chemischen Stoffen ausgehen können;

- eine Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie, eines wirtschaftlichen Schlüsselsektors in der EU;

- die Förderung alternativer Methoden;

- den freien Verkehr chemischer Stoffe im Binnenmarkt der EU zu fördern.

 

Mehr Verantwortlichkeit für die Branche

Die wichtigste Neuerung, die mit der REACH-Verordnung eingeführt wird, ist die Übertragung eines Großteils der Verantwortung bezüglich der aufgrund von Chemikalien erforderlichen Risikoverwaltung und der entsprechenden Information der Anwender über die Sicherheitsaspekte auf die Industrie.

Die Verordnung bietet der EU gleichzeitig die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen für besonders gefährliche Stoffe zu ergreifen.

Außerdem wird mit REACH die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtet, die bei der zentralen Koordinierung und der Implementierung des gesamten Prozesses eine Schlüsselrolle spielt.

Alle Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen die Risiken bezüglich der von ihnen hergestellten und vermarkteten Stoffe identifizieren und verwalten. Im Falle von Stoffen, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr und pro Unternehmen hergestellt und importiert werden, müssen die Hersteller und Importeure anhand eines bei der ECHA einzureichenden Registrierungsdossiers beweisen, dass sie alle Bedingungen erfüllt haben.

 

REACH sieht Folgendes vor:

  • die Registrierung bei der ECHA der Stoffe, die von jeglichem Hersteller oder Importeur in Mengen von 1 Tonne oder mehr hergestellt oder eingeführt werden;
  • die Bewertung bestimmter Stoffe, die aufgrund ihrer Menge und anderer Kriterien ausgewählt werden, durch die zuständigen Behörden;
  • das Zulassungsverfahren für die besorgniserregendsten Stoffe;
  • das Beschränkungsverfahren für bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen sowie für gewisse gefährliche Erzeugnisse.

 

Geltungsbereich

Die REACH-Verordnung gilt für die Herstellung, Inverkehrbringung oder Verwendung von Stoffen als solche oder in Gemischen oder Erzeugnissen enthaltenen Stoffen sowie für die Inverkehrbringung von Gemischen.

REACH gilt für alle Stoffe, bis auf:

- radioaktive Stoffe

- Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen

- die Beförderung von Stoffen

- nicht isolierte Zwischenprodukte

- Abfälle

Außerdem sind verschiedene Stoffe von bestimmten Teilen der REACH-Verordnung ausgenommen, nämlich dann, wenn andere, gleichwertige gesetzliche Vorschriften gelten (z. B. Stoffe in Arzneimitteln).

Kontakt

Sekretariat

Galileelaan 5/2
1060 Brüssel Tel : +32 2 524 97 97

info@health.fgov.be


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