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Bewertung

Es gibt zwei Arten der Bewertung: der Dossiers und der Stoffe

Eine Bewertung der Dossiers umfasst:

Konformitätskontrolle: Die ECHA kann jedes Registrierungsdossier untersuchen, um zu überprüfen, ob die richtige Information verfügbar ist und ob sie auf die korrekte Art und Weise angeboten wird.

Untersuchung der Versuchsvorschläge: Für chemische Produkte, die in Mengen von mindestens 100 Tonnen hergestellt oder eingeführt werden, muss kein Versuch durchgeführt werden, um die Informationen, die in der REACH-Verordnung aufgeführt wurden, zu erlangen. Stattdessen muss dem Registrierungsdossier ein Versuchsvorschlag beigefügt werden. Die ECHA beurteilt dann, ob der Versuchsvorschlag geeignet ist. Der Zweck ist, unnötige Tierversuche oder Tests von mittelmäßiger Qualität zu vermeiden.

Bewertung der Stoffe:

Wenn ein Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen kann, nimmt die ECHA den Stoff in eine Liste für die ‘Bewertung von Stoffen’ auf. Ein Mitgliedsstaat muss dann für jeden Stoff in der Liste ausführlicher beurteilen, ob zusätzliche Informationen erforderlich sind und den/die Antragsteller eventuell bitten, die Information zu erteilen. Sobald der Stoff bewertet wurde, können die Mitgliedsstaaten untersuchen, wie die Informationen aus dieser Bewertung für die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren verwandt werden können.

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Galileelaan 5/2
1060 Brüssel Tel : +32 2 524 97 97

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