Register der Absichtserklärungen
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten/ECHA können sogenannte “Anhang-XV-Dossiers” einreichen:
- für die Bestimmung von sehr besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, abgekürzt: SVHCs),
- als Vorschlag zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures, abgekürzt: CLP)
- oder als Vorschlag für Beschränkungen.
Das Register der Absichtserklärungen gibt interessierten Kreisen die Möglichkeit, die Stoffe zu kennen, für die die Behörden ein Anhang-XV-Dossier einreichen wollen. So können sie sich auf das Geben von Kommentaren später in dem Verfahren rechtzeitig vorbereiten.
Das verhindert zudem doppelte Arbeit und stimuliert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Erstellung von Anhang-XV-Dossiers.