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Register der Absichtserklärungen

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten/ECHA können sogenannte “Anhang-XV-Dossiers” einreichen:

Das Register der Absichtserklärungen gibt interessierten Kreisen die Möglichkeit, die Stoffe zu kennen, für die die Behörden ein Anhang-XV-Dossier einreichen wollen. So können sie sich auf das Geben von Kommentaren später in dem Verfahren rechtzeitig vorbereiten.

Das verhindert zudem doppelte Arbeit und stimuliert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Erstellung von Anhang-XV-Dossiers.

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Galileelaan 5/2
1060 Brüssel Tel : +32 2 524 97 97

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