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Zulassung

Der Zweck der Zulassung ist, sicherzustellen, dass die ‘von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind’ (Artikel 55).

Die betreffenden Stoffe:

  • Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorie 1a oder 1b  eingestuft sind;
  • Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß den Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung sind;
  • Stoffe, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben, die ebenso besorgniserregend sind, wie die hier oben genannten Stoffe (z. B. Stoffe, die eine Störung des endokrinen Systems verursachen).

Das Zulassungsverfahren umfasst vier Schritte:

  • Verfahren für die Einteilung nach Priorität: Die ECHA priorisiert die Stoffe auf der Liste der infrage kommenden Stoffe, um zu ermitteln, welche Stoffe in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen werden sollen und damit der Zulassungspflicht unterliegen.
  • Zulassungsanträge: Die Industrie muss die Zulassungsanträge bei der ECHA einreichen und muss insbesondere eine Analyse der alternativen Lösungen und einen Alternativplan vorlegen, um entweder die Alternativen zu verwenden oder neue Alternativen zu entwickeln.
  • Erteilung von Zulassungen: Die Europäische Kommission erteilt Zulassungen, wenn nachgewiesen ist, dass die mit der Verwendung des Stoffes verbundenen Risiken ausreichend beherrscht wurden.

Die Zulassung gilt nicht für Stoffe, für die es nicht möglich ist, Grenzwerte festzulegen und für Stoffe mit PBT- oder vPvB-Eigenschaften. Selbst wenn die Risiken nicht angemessen beherrscht werden können, ist eine Zulassung derartiger Stoffe möglich, sofern bewiesen werden kann, dass der sozioökonomische Nutzen die Risiken übersteigt und keine geeigneten alternativen Stoffe und Technologien existieren. 

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